Es bestehen gesetzliche Auflagen zur Dichtheitsprüfung. Für neue oder wesentliche veränderte Leitungen gilt die Norm DIN EN 1610, welche eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser einschließlich Protokoll vorschreibt. Bei bestehenden Leitungen greift die DIN 1986 Teil 30, die Eigenkontrollverordnung der Bundesländer.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage soll jeder Hausanschluss vor Baujahr 1965 bis 2015 und ab 1965 bis 2020 auf Dichtheit überprüft werden.
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Durch eine Dichtheitsprüfung wird die Dichtheit der Abwasserleitungen geprüft. Diese müssen Dicht sein um eine Verschmutzung des Grundwassers zu vermeiden.
Gesetzeslage: Jeder Eigentümer privater Grundstücke ist nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 verpflichtet, alle privaten Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf Zustand und Dichtheit zu prüfen.
Es gibt verschiedene Wasserschutzgebiete je nach dem wie nah ein Gebiet an einer Wasserschutzzone liegt ist es in einer anderen Zone unterteilt.
Neubauten sind nach DN 1610 zu überprüfen um sicher zu gehen das die verlegten Leitungen keine Schäden haben.
Für weitere Information:
Link Stadtentwässerung Stadt Iserlohn
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