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Alles zur Dichtheitsprüfung
Es bestehen gesetzliche Auflagen zum Thema Dichtheitsprüfung. Für Neubauten wie auch wesentliche Veränderungen an Altbauten (Erneuerung der Entwässerungsleitung > 50 %) gilt die Norm DIN EN1610. Für die DIN EN1610 benötigt man die Erfassung der Entwässerungsleitungen in Form einer Kanalinspektion. Anschließend müssen die vorhandenen Entwässerungsleitungen, in Form einer Dichtheitsprüfung (Druckprüfung mit Luft oder Wasser), geprüft werden. Nach Abschluss der vorherigen genannten Arbeiten erhält man ein Protokoll der durchgeführten Prüfung, wie auch ein Zertifikat für die örtlichen Behörden.
Alles zu Entwässerungsleitungen
Für bestehende Entwässerungsleitungen gilt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW in Verbindung mit den Betreiberpflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz §60/§61. Sie als Nutzer sind dazu verpflichtet, dass die Zustands- und Funktionsfähigkeit ihrer Entwässerungsleitungen gegeben sind.
Entwässerungssysteme
Sollte es an Ihrem Entwässerungssystem einen Verdachtsfall geben, so ist dieses unverzüglich, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf ihre Zustands- und Funktionsfähigkeit durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Zustands- und Funktionsprüfung wird in Form einer Kanalinspektion durchgeführt. Im Anschluss der Prüfungen erhalten Sie eine Bescheinigung der Zustands- und Funktionsprüfung, die Sie auf Anfrage an Ihre örtliche Behörde weiterleiten können.
Dichtheitsprüfung - Mit uns eine leichte Pflicht
Wir als Unternehmen sind mit unserem modernen Equipment und unserer langjährigen Erfahrung bestens ausgerüstet und ihr kompetenter Ansprechpartner beim Thema „Dichtheitsprüfung“.
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